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Der Duisburger Kultursommer steht vor der Tür! Mitten in der Innenstadt im Kantpark
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Mitten in der Innenstadt, im Kantpark, wird ein eingefriedetes Veranstaltungsgelände entstehen mit Bühne, Tribüne und Zeltüberdachung. Die Tribüne bietet rund 350 Plätze und gewährleistet von allen Seiten einen sehr guten Blick auf die Bühne.
Auf einer Zeltbühne im Kantpark wird vom 14. Juli bis zum 22. August ein buntes und reichhaltiges Programm zu sehen sein. Jochen Malmsheimer, Kai-Magnus Sting oder Frida Gold sind nur einige der bekannten Namen. Die populäre Krautrockband Bröselmaschine wird auftreten, aber auch so bekannte lokale Akteure wie Anja Lerch, Jupp Götz oder Michael Bormann.
Programmpunkte wurden nicht nur durch die Kulturbetriebe gestaltet, sondern auch durch weitere Akteure und Veranstalter, beispielsweise das Lokal Harmonie, das Soziokulturelle Zentrum Stapeltor oder die Macher des neuen Szenetreffpunkts „BORA“. Das Platzhirschfestival wird die Infrastruktur ebenfalls nutzen und im Zelt vom 13. bis 15. August im Kantpark stattfinden.
Das vom Bund ausgeschriebene Programm „Neustart Kultur“ fördert den anstehenden Duisburger Kultursommer mit knapp 200.000 Euro. Der Kultursommer soll um Künstlerinnen und Künstlern wieder Auftrittsmöglichkeiten und der Kultur- und Veranstaltungsbranche eine Perspektive zu eröffnen.
Die Abendveranstaltungen beginnen in der Regel um 19.30 Uhr. Tickets und Informationen zum Programm unter www.duisburger-kultursommer.reservix.de/events
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Informationen des Kulturraums Niederrhein e.V.
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MEHR unter https://kulturraum-niederrhein.de/ AKTUELL
ONBOARDING NIEDERRHEIN – das neue Angebot des Kulturraum Niederrhein e.V.
• Workshop: Social Media für freie Kulturschaffende
Termin: 13.07.2021, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Der Workshop hilft freien Kulturschaffenden, ihr Profil zu schärfen und zu analysieren, wo sie Energie sparen können. Sie sollen selbstbewusster mit Social Media umgehen lernen und auch ihre mentale Gesundheit dabei nicht aus dem Blick verlieren.
Referentin: Caren Miesenberger, freie Journalistin | Zielgruppe: freie Kulturschaffende (fortgeschrittener Umgang mit insb. Instagram)
Aus dem gemeinsamen Online-Qualifizierungsprogramm der Kulturregionen in NRW:
• Vereinsrecht für Kulturschaffende und Kulturakteure
Termin: 28. September 2021, 10 – 16 Uhr
Im Workshop geht Rechtsanwalt Michael Röcken näher auf die Themen Satzungsgestaltung, Vergütung für Vereinsmitglieder, Haftungsgefahren, Datenschutz, die aktuelle Gemeinnützigkeitsrechtsreform, sowie – je nach Bedarfslage- auf Corona – Sonderregelungen für Vereine ein.
Referent: RA Michael Röcken | Zielgruppe: Kulturschaffende, Kulturvereine
Veranstalter:in: OWL Kulturbüro. Informationen und Anmeldung
Am Ende stehen wir noch am Anfang - Bilanz der Niederrheinischen Kulturwerkstatt
KULTUR MACHT KLIMA
In der diesjährigen rein digitalen Werkstatt (Mai-Juni) kamen Menschen aus der Region zu Wort und mit Best-Practice-Akteur*innen aus dem gesamten Bundesgebiet in Kontakt. Ob ökologisch, ökonomisch oder sozial – Nachhaltigkeit hat viele Aspekte, die alle ineinandergreifen. Das zu verstehen hilft, einen Fokus in der eigenen Nachhaltigkeitsstrategie zu setzen und mit kleinen Schritten nach vorn zu gehen. Und dies mit guten Aussichten, denn der Wandel ist möglich: Konzepte und Ideen für eine kreativ klimaneutrale und zukunftsfähige Kultur liegen bereits vor. Außerdem: Nachhaltigkeit ist als neues Förderkriterium in das geplante Kulturgesetzbuch NRW aufgenommen worden. Mehrkosten etwa durch ökologische Anpassungen sind aber auch jetzt schon in einigen Förderprogrammen zuwendungsfähig.
JETZT BERATEN LASSEN: Förderprogramm der Regionalen Kulturpolitik NRW
Sie planen ein vernetztes Kunst- oder Kulturprojekt mit weiteren Kooperationspartner*innen und sind auf der Suche nach finanzieller Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen ein baldiges Beratungsgespräch zum Landesförderprogramm der Regionalen Kulturpolitik NRW. Seit wenigen Tagen ist das Online-Projektdatenblatt für die Antragstellung (Frist: 30. September für das Folgejahr) freigeschaltet. Antragsberechtigt sind alle Kunst- und Kulturschaffenden: Kommunen, Vereine und Unternehmen ebenso wie Einzelpersonen. Die Maximalförderung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wir helfen Ihnen bei der Suche nach weiteren Finanzierungsmöglichkeiten.
NEU: Ergänzungsmittel Barrierefreiheit
Alle Antragsteller*innen haben ab sofort und erstmalig die Möglichkeit, ergänzend Fördermittel für barrierefreie Maßnahmen zu beantragen. Eingeschlossen sind hierbei auch zusätzlich entstehende Personal- oder Sachkosten. Diese Kosten sind im Finanzierungsplan gesondert auszuweisen und zu erläutern und können mit einem Betrag in Höhe von bis zu 5.000 € / Projekt zusätzlich gefördert werden. Siehe: Ergänzungsantrag mit Hinweisen.
CORONA-WEBINARE des Kulturrats NRW über Soforthilfen
Zusätzlich zu seiner Corona-Sprechstunde bietet der Kulturrat NRW Corona-Webinare an. Die Online-Workshops widmen sich den Corona-Hilfen von Bundes- und Landesregierung für freischaffende Künstler und Künstlerinnen aller Kultursparten und für Kultureinrichtungen. Behandelt werden alle Hilfsprogramme, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung verfügbar oder angekündigt sind. Im wöchentlichen Wechsel informieren Steuerberater Marcel Stenpaß und die Rechtsanwälte Janina Jundt und Prof. Clemens Pustejovsky über aktuelle Programme, aber auch über allgemeine und steuerliche Maßnahmen, die hilfreich zur Bewältigung der Krise sein können. Die Berater und Beraterinnen gehen auch auf individuelle Fragen ein. Die Teilnahme an allen Corona-Webinaren ist kostenfrei.
Nächste Termine: Mi., 07.07. /19-21h / mit M. Stenpaß – Schwerpunkt: Umgang mit steuerfreien Einnahmen (Z.B. Stipendienprogramm) >>> Zur ANMELDUNG <<<
Mo. 26.07. /19-21h / mit M. Stenpaß – Schwerpunkt: Aktuelles zur Überbrückungshilfe 3 plus und zur Neustarthilfe II >>> Zur ANMELDUNG <<<
Mo., 09.08. / 17-19h / Corona-Webinar mit J. Jundt/ C. Pustejovksy >>> Zur ANMELDUNG <<<
KÜNSTE BEWEGEN. Sonderfonds der Kunststiftung NRW
Das Geschehen in der Welt ist immer noch von der Pandemie geprägt. Angesichts dieser schwierigen Situation für die Künste und ihre Akteur:innen hat die Kunststiftung NRW ein zweites Programm ins Leben gerufen. Unter dem Titel „Künste bewegen“ ist die Sonderförderung in Höhe von bis zu 1,5 Millionen Euro auf die derzeitigen spezifischen Bedarfe in den vier Bereichen Literatur, Musik, Performing Arts, Visuelle Kunst zugeschnitten. Damit blickt die Kunststiftung NRW zuversichtlich in die Zukunft und ermutigt, geplante Vorhaben dennoch umzusetzen – ob analog, digital oder hybrid. Dieses Sonderprogramm wird zusätzlich zur regulären, fristbezogenen Förderung angeboten. Das Procedere kann den jeweiligen Fachbereichen auf der Website www.kunststiftungnrw.de entnommen werden. Die Anträge können seit dem 1. Mai und zunächst bis zum 31. Dezember 2021 kontinuierlich und ausschließlich digital eingereicht werden. Entschieden wird fortlaufend nach den Qualitätskriterien der Kunststiftung NRW.
KOMMUNALE GESAMTKONZEPTE für kulturelle Bildung
Landesregierung unterstützt Kommunen
Die Landesregierung unterstützt den Aufbau von Strukturen der kulturellen Bildung auf kommunaler Ebene und fördert Städte, Gemeinden und kommunale Verbünde, die planvoll an der Qualität ihrer kulturellen Bildungslandschaft arbeiten durch
1. die Auszeichnung „Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung“,
2. die Konzeptförderung „Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung“.
Ziel ist, allen Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten zu eröffnen, Kunst und Kultur zu begegnen und Interesse an der Vielfalt des kulturellen Lebens zu entwickeln.
Bewerbungsschluss für beide Ausschreibungen ist der 31. August 2021. Eine Beteiligung an beiden Ausschreibungen ist nicht möglich. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
VOR ORT FÜR ALLE – Förderung zeitgemäßer Bildungskonzepte
Mit dem Soforthilfeprogramm “Vor Ort für Alle” fördert der Deutsche Bibliotheksverband bundesweit zeitgemäße Bibliothekskonzepte in Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnern. Ziel ist es, Bibliotheken als “Dritte Orte” auch in ländlichen Räumen zu stärken und so einen Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen zu leisten. Beispiele aus der Förderung: hier. Es gibt keine Antragsfristen. Anträge werden seit dem 20. Mai laufend entgegengenommen und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und geprüft.
Das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch zum 15. November 2021. Das Programmteam berät Sie gerne bei allen Fragen zum Förderprogramm. Per E-Mail erreichen Sie uns unter vorortfueralle@bibliotheksverband.de. Telefonisch unter: (030) 644 98 99 32 oder (030) 644 98 99 36. –> HIER GEHT’S ZUR ANTRAGSTELLUNG <–
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| Dieser Newsletter wurde an max.mustermann@stadt-duisburg.e-mailnews.de gesendet. Dieser Newsletter wird Ihnen ausschließlich mit Ihrem Einverständnis zugesandt. Wollen Sie diesen Newsletter in Zukunft nicht mehr erhalten, klicken Sie bitte hier.
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