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Liebe Newsletter-Gemeinde,
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben die Förderkonditionen für die außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe) veröffentlicht.
Antragsberechtigt sind auch kommunale Unternehmen, die von der Schließung betroffen sind, wie z. B. in besonderem Maße die Kultur- und Veranstaltungseinrichtungen. Dieser Punkt wurde vom Deutschen Städtetag ebenso eingefordert wie eine umfassende Hilfe für alle von den aktuellen Schließungen betroffenen Wirtschaftsbereiche einschließlich der Kulturschaffenden und -einrichtungen.
Eckpunkte der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe)
Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende!
Euer Team aus dem Kulturbüro Duisburg
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| Stadt Duisburg, Der Oberbürgermeister
Dezernat für Familie, Bildung und Kultur,
Arbeit und Soziales
Astrid Neese, Kulturdezernentin
Kulturbetriebe Duisburg
Karoline Hoell, Geschäftsleiterin
Neckarstr. 1, 47051 Duisburg
Tel. 0203 - 283 62 188
kulturbuero@stadt-duisburg.de
Kulturbüro der Stadt Duisburg
Kulturbetriebe Duisburg
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| Dieser Newsletter wurde an max.mustermann@stadt-duisburg.e-mailnews.de gesendet. Dieser Newsletter wird Ihnen ausschließlich mit Ihrem Einverständnis zugesandt. Wollen Sie diesen Newsletter in Zukunft nicht mehr erhalten, klicken Sie bitte hier.
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